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"Gläserne Erlebnissegelmacherei"

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Als „Gläserne Erlebnissegelmacherei“ möchte sich die im Jachthafen von Heiligenhafen ansässige Segelmacherei publikumswirksam präsentieren. Dafür plant sie einen Neubau. Der Altbau soll künftig für gastronomische Angebote und Läden genutzt werden.

Zur Sicherstellung des Projektes wird die Zulässigkeit der Vorhaben durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB bestimmt. Die Stadtvertretung Heiligenhafen hat am 26.09.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 gefasst.

Die Planung stimmt mit den übergeordneten Zielen des Flächennutzungsplans überein Danach sollen sich entlang der Uferzone des Jachthafens maritimes Gewerbe und Einzelhandel oder Gastronomie für Besucher und Feriengäste ansiedeln. Die Attraktivität der Stadt wird so erhöht.

SWUP GmbH erarbeitete den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 und stimmte ihn mit allen Beteiligten ab. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt Sonstige Sondergebiete nach § 11 BauNVO fest und definiert die zulässigen Nutzungen durch textliche Festsetzungen. Die Planung sieht eine zweigeschossige Halle mit Glasfronten zum Hafen vor, für die enge Baugrenzen festgeschrieben werden.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 wurde am 25.06.2014 durch die Stadtvertretung als Satzung beschlossen. Inzwischen ist die Realisierung der „Gläsernen Erlebnissegelmacherei“ abgeschlossen.