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"Neuordnung Hafenumfeld"

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Änderung des Flächennutzungsplans

Unter dem Begriff "Marina-Resort Heiligenhafen" verfolgt die Ostseestadt Heiligenhafen eine städtebauliche Neuordnung und Neuausrichtung des Hafenumfelds. Ziel ist die Entwicklung eines neuen touristischen Zentrums zwischen Ostsee und Jachthafen. Die Stadt Heiligenhafen setzt damit die Neugestaltung der öffentlichen touristischen Infrastruktur mit den Promenaden entlang des Binnensees, der Ostsee und des Hafens im Städtebau fort. Die Stadtvertretung fasste hierzu am 29.06.2006 den Aufstellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans.

Neue, gehobene Beherbergungsangebote im Hotel- und Ferienhausbereich, Gastronomieangebote sowie Ansiedlungen gewerblicher Nutzungen aus dem Maritim- und Wassersport-Sektor sollen das touristische Angebot rund um den Hafen qualitativ aufwerten. Dazu gehört auch die Neuorganisation von Park- und Stellplätzen.

Die Errichtung einer Seebrücke soll einen Schluss- und Anziehungspunkt entlang einer Achse von der Altstadt bis zur Ostsee setzen. Neben traditionellen werden dadurch auch neue Besuchergruppen angesprochen und als Gäste hinzugewonnen. Die Planung soll eine Neuausrichtung des Tourismus einleiten.

SWUP GmbH erarbeitete hierzu verschiedene städtebauliche Konzepte. Die Anordnung der geplanten Nutzungen zueinander wurde so über mehrere Planungsschritte optimiert. Nachfolgend erstellte SWUP GmbH die FNP-Darstellung. Für die geplanten Nutzungen werden in der 27. Änderung des Flächennutzungsplans Bauflächen als Sondergebiete ausgewiesen.

Verfahrensbegleitend wurden Fachgutachten bezüglich Beherbergungskapazitäten, funktional-wirtschaftlicher Abstimmung der Planungsbausteine, Einzelhandelsverträglichkeit, FFH-Verträglichkeit, Biotope sowie Vogelerhebungen durchgeführt und von SWUP GmbH koordiniert.

Die 27. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 07.10.2010 durch die Stadtvertretung beschlossen und im Anschluss durch das Land genehmigt. Sie bildet die Basis für verschiedene nachfolgend eingeleitete verbindliche Bauleitpläne.