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Städtebaulich touristische Konzeptplanung Fischereihafen Heiligenhafen

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Heiligenhafen wandelt sich konsequent zu einem erfolgreichen, modernen Tourismusstandort. Im Zuge dieser Veränderungen wurde der Blick auf den gewerblich genutzten Teil des Kommunalhafens gerichtet. 

Ein touristisches und städtebauliches Entwicklungskonzept für die Schaffung von Quartieren, Gastronomie und Einzelhandel an der Hafenkante, das von der SWUP GmbH Landschaftsarchitektur  Stadtplanung und Mediation in Zusammenarbeit mit inspektour GmbH Tourismus- und Regionalentwicklung und mit Beteiligung vieler Heiligenhafener erarbeitet wurde, ist die Basis für den weiteren Aufschwung. 

Es trägt dem starken Strukturwandel des Fischereihafen wie der gesamten Fischerei, Rechnung. Die Berufs- und Nebenerwerbsfischerei gehen aufgrund starker EU-Restriktionen beständig zurück. Es fehlt an Perspektiven für diesen Wirtschaftszweig, es fehlt damit dann auch an Nachwuchs.

Auch die in Heiligenhafen beheimateten Hochseeangelbetriebe haben zunehmend Schwierigkeiten, die notwendigen Genehmigungen für die von ihnen eingesetzten Fahrzeuge zu erlangen. 

Der auf die Fischerei bezogene Strukturwandel hat auch für die Landseite des Fischereihafens bis hin zu den Ausläufern der Innenstadt Heiligenhafens ernste und weitreichende Konsequenzen.

Durch das neue städtebauliche Konzept erhalten die unmittelbar betroffenen Fischereibetriebe, die zahlreichen "fischereinahen" Gewerbetreibenden und die Grundstückseigentümer im unmittelbaren Hafenumfeld realistische Entwicklungsperspektiven. Gleichzeitig unterstützt es den in Heiligenhafen ansässigen Landhandel LEV, der erheblichen Erneuerungs- bzw. Entwicklungsbedarf angekündigte, um den Standort langfristig zu sichern.

Durch die neuen Angebote soll es dauerhaft gelingen, den Fischereihafen zu erhalten und ihn sowohl gewerblich als auch touristisch zu nutzen.

Das städtebauliche Entwicklungskonzept mündet in einen Masterplan für die Handlungsoptionen am Hafen. Dieser berücksichtigt nicht nur die Belange der Betroffenen, sondern stellt gleichzeitig auch die Grundlage für die anschließende notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heiligenhafen und die Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes dar.