Schleswig-Holstein | Büsum

In den Jahren 2012-2013 wurden die Erholungsflächen am Sandstrand Perlebucht zeitgemäß touristisch erneuert. Dieser Neugestaltung lag ein eigenständiges wasser- und naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zu Grunde. Die temporäre Aufstellung baulicher Anlagen war jedoch nicht Bestandteil und musste bauleitplanerisch auf den Ebenen FNP und Bebauungsplan abgesichert werden.

Die Gemeindevertretung Büsum hat am 19.06.2012 hierzu den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 41 gefasst. Zielstellung war, die Aufstellung gewerblich genutzter, temporärer baulicher Anlagen auf dem „Seebrückenkopf“ des Sandstrandes durch die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Strandversorgung“ gemäß § 11 BauNVO planungsrechtlich abzusichern. Die zulässigen Nutzungen wie Gastronomieeinrichtungen, Verleihstationen für Wassersportbedarf, Tourismusinformation etc. wurden durch textliche Festsetzung bestimmt. Aufgrund der Hochwassergefahr an der Nordsee sind für die baulichen Anlagen Betriebszeiträume zu beachten.

Der Bebauungsplan Nr. 41 wurde am 26.02.2013 als Satzung beschlossen.

Ort:
Büsum (Schleswig-Holstein)

Auftraggeber:
Kur und Tourismus Service Büsum

Zeitraum:
2012 bis 2013

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