In Fortführung der Neugestaltung der öffentlichen touristischen Infrastruktur mit den Promenaden entlang des Binnensees, der Ostsee und des Hafens verfolgt die Stadt Heiligenhafen eine Neuordnung und Neuausrichtung der städtebaulichen Entwicklung des Hafenumfeldes zu einem touristischen Schwerpunktbereich unter dem Stichwort „Marina-Resort Heiligenhafen“. Die Stadtvertretung fasste hierzu am 29.06.2006 den Aufstellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans.
Neue, gehobene Beherbergungsangebote im Hotel- und Ferienhausbereich, Gastronomieangebote sowie die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen aus dem Maritim- und Wassersportsektor sollen das touristische Angebot rund um den Hafen qualitativ aufwerten. Dazu gehört auch die Neuorganisation von Park- und Stellplätzen. Die Errichtung einer Seebrücke soll einen Schluss- und Anziehungspunkt entlang einer Achse von der Altstadt bis zur Ostsee setzen. Neben altbekannten Besuchergruppen werden dadurch auch neue Zielgruppen angesprochen und als Gäste hinzugewonnen. Die Planung soll damit eine Neuausrichtung des Tourismus einleiten.
Für die geplanten Nutzungen werden in der 27. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechende Bauflächen als Sondergebiete ausgewiesen. Verfahrensbegleitend wurden Fachgutachten zu folgenden Themen durchgeführt:
- Beherbergungskapazitäten,
- funktional-wirtschaftliche Abstimmung der Planungsbausteine,
- Einzelhandelsverträglichkeit,
- FFH-Verträglichkeit,
- Biotope sowie
- Vogelerhebungen.
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 07.10.2010 durch die Stadtvertretung beschlossen und anschließend durch das Land genehmigt. Sie bildet die Basis für verschiedene nachfolgend eingeleitete verbindliche Bauleitpläne.
Ort:
Heiligenhafen, Schleswig-Holstein
Auftraggeber:
Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Zeitraum:
2006 – 2010