Anlass der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 106 ist die Absicht eines ansässigen Gewerbebetriebs, seinen Produktions- und Lagerbereich auf das benachbarte Grundstück zu erweitern.

Der in diesem Bereich bisher gültige Bebauungsplan lässt die geplante Maßnahme nicht im gewünschten Umfang und Ausmaß zu. Mit der 7. Änderung des B-Plans Nr. 106 werden daher anstelle des vorherigen Gewerbegebiets ein Industriegebiet (GI) festgesetzt, die zulässige maximale Gebäudehöhe von 12 m auf 19 m sowie die Geschosszahl von 2 auf 4 Vollgeschosse erhöht. Neben weiteren differenzierten Festsetzungen erfolgten die Anpassung der Erschließung und der Zufahrt des Baugebiets sowie die Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes.

Der vorhandene Betrieb fällt unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV), weshalb eine Änderung des Bebauungsplans im einfachen Verfahren nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nicht möglich ist. Im Umweltbericht, der ebenfalls von SWUP erarbeitet wurde, waren die Auswirkungen auf die Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu prüfen.

Ort:
Henstedt-Ulzburg, Schleswig-Holstein

Auftraggeber:
Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Zeitraum:
November 2017 – Dezember 2018