Das Plangebiet von ca. 6,35 ha liegt in südlicher Ortsrandlage des Ortsteils Ulzburg nahe der Pinnau. Neben der alten Hofstelle befinden sich südlich angrenzend Einfamilienhausgebiete. Weitere Kennzeichen sind eine Waldfläche, die ehemalige AKN-Bahntrasse, die als Grünverbindung genutzt wird, landwirtschaftliche Nutzflächen, Ruderalflächen, ein geschützter Sumpf und Knicks. Der Verkehr auf der angrenzenden Hamburger Straße, der Haupterschließungsachse der Gesamtgemeinde, verursacht starke Lärmemissionen. Dies ist bei der Wohngebietsentwicklung zu berücksichtigen.
Gemäß dem Bürgerentscheid ist das Planungsziel die Entwicklung eines kleineren neuen Wohngebietes im Anschluss an das bestehende Wohngebiet Birkenau sowie der Erhalt von Freiräumen. Das weiterreichende bauliche Planungsrecht der dritten Änderung des B-Plans Nr. 96 war nicht umgesetzt worden, und die Siebenjahresfrist, die für eine Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung maßgeblich ist, war abgelaufen. Die vierte Änderung des B-Plans schafft eine städtebaulich geordnete Abrundung des vorhandenen Siedlungskörpers und die Gestaltung eines harmonischen Übergangs zur Landschaft.
Der Bebauungsplan trifft unter anderem differenzierte Festsetzungen zu Lärmschutzmaßnahmen, regelt die Anbindung der Wohngebiete an das Erholungswegenetz und berücksichtigt natur- sowie artenschutzrechtliche Belange.
Ort:
Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein)
Auftraggeber:
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Zeitraum:
November 2015 bis Februar 2019