Die im Jachthafen der Stadt Heiligenhafen ansässige Segelmacherei möchte sich publikumswirksam als „Gläserne Erlebnissegelmacherei“ in einem Neubau am Jachthafen ansiedeln. Der Altbau soll zukünftig für gastronomische Angebote und Läden genutzt werden. Hierzu konnte der erforderliche Grundstückskauf von den Heiligenhafener Verkehrsbetrieben abgeschlossen werden. Zur Sicherstellung der Durchführung des Vorhabens wird die Zulässigkeit des Vorhabens durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB bestimmt. Die Stadtvertretung Heiligenhafen hat am 26.09.2013 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 gefasst.
Die Planung stimmt mit den übergeordneten Zielen des Flächennutzungsplans überein, wonach die Uferzone entlang des Jachthafens durch die Ansiedlung von maritimem Gewerbe, maritimem Einzelhandel oder Gastronomie für Besucher und Feriengäste der Stadt attraktiver werden soll.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 setzt entsprechende sonstige Sondergebiete nach § 11 BauNVO fest und definiert die zulässigen Nutzungen durch textliche Festsetzungen. Die Planung sieht eine zweigeschossige Halle mit Glasfronten zum Hafen vor, für die enge Baugrenzen festgesetzt wurden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 wurde am 25.06.2014 durch die Stadtvertretung als Satzung beschlossen. Inzwischen ist die Realisierung der „Gläsernen Erlebnissegelmacherei“ abgeschlossen.
Ort:
Heiligenhafen, Schleswig-Holstein
Auftraggeber:
OLEU Segel GmbH
Zeitraum:
2013 – 2014
Weiterführende Links:
http://www.oleu.de/