Durch den Neubau eines Anlegesteges im Fischereihafen der Stadt Heiligenhafen ausschließlich für Kleinstfischer sollte ein geeignetes Angebot für die Unterbringung kleinerer Boote mit Außenbordmotor der Nebenerwerbsfischerei geschaffen werden. Die Maßnahme stand in Verbindung mit der Instandsetzung der Nordmole und dem Neubau des unweit gelegenen Museumshafens. Für die Genehmigungsfähigkeit waren ein Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie eine FFH-Vorprüfung zu erarbeiten.
Der Bau des Anlegesteges unterlag der Genehmigung nach § 80 des LWG Schleswig-Holstein (Genehmigungspflicht für Anlagen an der Küste). Da die Baumaßnahmen im inkommunalisierten Hafengelände geplant wurde, war die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein für die naturschutzfachlichen Genehmigungserfordernisse zuständig.
Nach einer Vorhabensbeschreibung auf Grundlage der Ausführungsplanung der beauftragten Ingenieure inklusive technischer Erläuterungen mit Angaben zum Bauablauf, Bauzeit und Bauverfahren wurden zunächst die naturräumlichen Gegebenheiten und die rechtlichen und planerischen Vorgaben ermittelt.
Es folgten die Analyse des Bestandes von Natur und Landschaft in seinen einzelnen Schutzgütern und die darauf basierende Ermittlung von Auswirkungen der Planung. Zum Schutz von Natur und Landschaft wurden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erarbeitet und in die schutzgutbezogen Bewertung einbezogen. In einem letzten Schritt wurden die erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen, die Nutzung von Ökopunkte aus einem Heiligenhafen Ökokonto zugeordnet.
Die darüber hinaus erforderliche FFH-Vorprüfung kam zu dem Schluss, dass die nahe gelegenen Natura 2000-Gebiet, DE 15631-392 „Meeresgebiet der östlichen Kieler Bucht“, DE 15631-393 „Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel“ sowie DE-1530- 491 „Östliche Kieler Bucht“ durch den Neubau der Steganlage keine wesentlichen Beeinträchtigungen erfahren.
Der Neubau des Kleinstfischersteges in Heiligenhafen wurde 2021 als ‚Lüttfischerbücke‘ umgesetzt.
Ort:
Gemeinde Heiligenhafen (Schleswig-Holstein)
Auftraggeber:
Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Zeitraum:
April 2020 bis Juli 2020
Leistungsphasen nach HOAI:
1-4, §26 HOAI Leistungsbild landschaftspflegerischer Begleitplan
Volumen:
15.500 €