Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 ermöglicht auf kompakter Fläche die Realisierung einer GOSCH-SYLT-Gastronomie als städtebaulichen Auftakt der Jachthafenpromenade in der Stadt Heiligenhafen.
Festgesetzt wurde ein Sondergebiet zur Errichtung eines Gastronomiegebäudes mit einem Vollgeschoss und bis zu 125 Sitzplätzen im Gebäude sowie bis zu 125 Sitzplätze auf den Außenterrassen. Weiterhin wurden Flächen für die notwendige Erschließung des Gebäudes miteinbezogen sowie Regelungen für den Hochwasserschutz getroffen.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst die bauleitplanerische Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie die Erarbeitung des Umweltberichts und Zuarbeiten zum Durchführungsvertrag.
Das Jachthafenumfeld der Stadt Heiligenhafen sowie der östliche Steinwarder wurden mit dem Masterplan Marina-Resort und der 27. Änderung des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 2010 planungsrechtlich für eine stärkere toruristische Nutzung vorbereitet. Dies hat zu einer herausragenden Entwicklung in Heilgenhafen geführt. Die SWUP GmbH begleitete intensiv diesen Entwicklungsprozess unter anderem mit Planungen der Seebrücke, der Seebrückenpromenade, der Jachthafenpromenade und dem weiteren städtebaulichen Umfeld durch die Aufstellung von Bebauungsplänen und der Freianlagenplanung für Hotel- und Ferienunterkünfte mit.