Nach der Vorbereitung der Bebaubarkeit der an den Jachthafen angrenzenden Flächen mit Ferienhäusern durch die 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Heiligenhafen erfolgte im Jahr 2012 der Erwerb der Grundstücke durch die PRIMUS Marina Resort Heiligenhafen GmbH. Die Stadt Heiligenhafen schloss mit dem Investor einen Durchführungsvertrag und fasste am 21.06.2012 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1.

Auf dem Gelände ist die Errichtung von 32 Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen vorgesehen, die als Ferienhäuser und Ferienwohnungen genutzt werden. Insgesamt entsteht eine Kapazität von ca. 300 Betten für Feriengäste. Entlang der Seebrückenpromenade werden außerdem gewerblich genutzte Flächen angeordnet, die zu einer Belebung des Gebiets beitragen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 setzt Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet nach § 10 BauNVO fest und weist für die Erschließung private Verkehrsflächen aus. Es folgen detaillierte Regelungen, unter anderem zur Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Bauhöhe, Stellung der Baukörper mittels Baulinien und Baugrenzen sowie zu Stellplätzen.

Ein wichtiger Planinhalt ist zudem der Hochwasserschutz. Hierzu erfolgen Vorgaben zur Höhenlage der Bebauung sowie die Einplanung einer Hochwasserschutzwand. Zur landschaftlichen Einbindung der Ferienhausanlage in das Ostseeumfeld werden Pflanzvorgaben zur Herstellung eines durch Dünenvegetation geprägten Umfeldes festgelegt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 wurde am 16.05.2013 durch die Stadtvertretung als Satzung beschlossen. Inzwischen ist die Realisierung des Ferienhausgebiets abgeschlossen.

Ort:
Heiligenhafen, Schleswig-Holstein

Auftraggeber:
PRIMUS Marina Resort Heiligenhafen GmbH

Zeitraum:
2012 – 2013