Der Satzungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 für das Gebiet „Gewerbegebiet Westlich Große Heidkoppel“ wurde in der Gemeindevertretung am 25.03.2025 einstimmig gefasst.

Das Änderungsverfahren beinhaltet neben einer Anpassung der Verkehrserschließung gegenüber der ursprünglichen Planfassung vor allem eine Anhebung der zulässigen Bauhöhen an moderne Betriebsbedürfnisse. Gleichzeitig wurde für die das Plangebiet rahmenden Knicks der Knickschutz verbessert und eine übergeordnete Radwegeverbindung gesichert.

Damit konnte SWUP ein langjähriges Bauleitplanverfahren zum Abschluss bringen. Angrenzende Gewerbetreibende haben bereits auf diese Fertigstellung gewartet, weil nun zeitgemäßes Planungsrecht für lang ersehnte Erweiterungsmöglichkeiten dieser Betriebe besteht.

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